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Sillberghaus Hausordnung (Stand 10.01.12) 

Liebe Gäste,

Wir freuen uns sehr, Sie als Gast im Sillberghaus zu begrüßen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Anbei einige wohlgemeinte „Spielregeln“ für eine gemeinsame und entspannte Zeit unter Freunden . . .

Rauchen, Offenes Feuer und Feuerwerkskörper:

Vor dem Eingangsbereich und auf der Terrasse ist rauchen erlaubt. Bitte nehmen Sie dennoch auf die Nichtraucher Rücksicht. Zigarettenstummel gehören in die bereitgestellten Aschenbecher. Innerhalb des Hauses ist Rauchen und offenes Feuer nicht gestattet. Der Ofen im Kaminzimmer ist nur durch das Sillberghaus Personal zu bedienen. Wir bitten alle Besucher auch darauf zu achten, dass keine Kerzen zu Bränden führen können. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Glücksballons ist auf Grund forstrechtlicher Bestimmungen im Bezug auf das Naturschutzgesetzt nicht gestattet.

Kinder:

Der umliegende Bergwald mit seinen Wiesen und Bächen ist der natürlichste und schönste Abenteuerspielplatz und ideal zum toben, schreien und rennen. Das Sillberghaus und das umliegende befestigte Grundstück sind nicht für unbeaufsichtigt spielende Kinder geeignet. Sämtliche Geländer, Mauern, Holz- und Brennholz-Stapel, das Schwimmbad sowie Treppen und Fensterbänke bergen eine erhebliche Unfallgefahr. Rennen ist daher untersagt. Auch unsere Leder-Couchgarnituren und Betten sind keine Trampoline. Bitte achten Sie daher dringend auf Ihre Kinder und unser schönes Inventar.

Sauberkeit und Hygiene:

Wir bemühen uns ständig um Sauberkeit und Hygiene. Der Schlafbereich (1.OG) sollte daher nur mit Haus- oder Hüttenschuhe betreten werden. Essen und Trinken (außer Wasser) ist in den Schlafräumen aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Sollten Sie oder ein befreundeter Gast versehentlich ein wenig zu viel getrunken haben: Bitte melden Sie sich bei Übelkeit möglichst vor einem „Unfall“. Sie erhalten dann gerne einen Eimer. Um Erbrochenes in Zimmern, Betten und Sanitäranlagen zu beseitigen, bzw. verstopfte Waschbecken zu reinigen, wird immer eine Reinigungsfirma und gegebenenfalls eine Sanitärfirma beauftragt. Die Kosten belaufen sich - auch wegen der aufwändigen Anfahrtswege - auf 280,- bis 400,- €

Hunde bleiben in den Gasträumen und der Terrasse bitte unter dem Tisch. Bei Übernachtungen dürfen Hunde nicht ins Bett.

Feiern & Hüttenruhe auf dem Sillberghaus:

Das Sillberghaus ist die ideale Location für gediegene und ausgelassene Feiern. Gerne stellen wir unsere Musikanlage zur Verfügung und/oder empfehlen Ihnen Livemusik der unterschiedlichsten Musikrichtungen. Mit ausgesuchten Weinen, frisch gezapfte Bieren, Prosecco oder Sprizz kommt meist schnell die richtige Stimmung auf.

Leider haben uns einige Vorkommnisse und „Unfälle“ bei  verschiedenen  Feiern und Firmen-Veranstaltungen gezeigt, dass der Ausschank harter alkoholischer Getränke und Longdrinks meist nicht zielführend ist und dass nur wenige, stark alkoholisierte Gäste eine Veranstaltung  „umkippen“ können.

Die besondere Erlebniswelt „Berghütte“ ist leider für mache Gäste ein Synonym für übermäßigen Alkoholkonsum. Unglücklicher Weise werden diese Gäste oft  sehr laut, unachtsam, uneinsichtig, streitsüchtig, bedrängen andere Gäste und das Hüttenpersonal und/oder gefährden sich selbst.  Diese stark alkoholisierte Gäste wollen dann spät nachts noch schwimmen, spazieren gehen, im freien Schlafen, am Feuerkorb oder im Kamin noch ein Feuerchen machen oder einfach nur nach Hause. All diese Situationen sind am Berg, bei Nacht, bei schlechter Witterung oder im Winter schnell gesundheitsgefährdend, ja sogar lebensgefährlich.

Da bei uns Polizei und Rettungsdienste bis zu 60 Minuten brauchen, um an Ort und Stelle zu sein, haben wir uns entschlossen, keine harten Spirituosen mehr zu verkaufen und zusammen mit dem Veranstalter eine Hüttenruhe zu festzulegen.

Unter der Woche ist die Bar bis 24:00 Uhr, an den Wochenenden bis 01:00 Uhr besetzt. Spätestens eine Stunde später ist Nachtruhe und die Gäste müssen sich in die Schlafräume begeben.

Mit eintreten der Hüttenruhe verpflichtet sich der Gastgeber - oder ein von Ihm bestimmter Vertreter - dafür zu sorgen, das alle Gäste die Gasträume rechtzeitig verlassen und sich auf die Zimmer begeben. Auf den Zimmern ist Rauchen und  Alkoholgenuss untersagt.

Verlängerung der Hüttenruhe:

Die Hüttenruhe kann auf Wunsch und nach vorheriger Absprache an Wochentagen bis spätestens 3:00 Uhr, am Wochenende bis spätestens 4:00 Uhr gerne verlängert werden.

1. Std. Verlängerung      300,- €                                                 2. Std. Verlängerung      300,- €

Sollte die Hüttenruhe nicht eingehalten werden, berechnet das Sillberghaus 300,-€ pro angefangene Stunde.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränke ist nicht gestattet!

Bitte beachten Sie unsere AGB‘s und unserer Hausordnung und informieren Sie Ihre Gäste vor der Veranstaltung. Spaß, Freude und die körperliche Unversehrtheit unserer Gäste und dem Sillberghaus-Team ist unser oberstes Anliegen. Wir hoffen auf Euer Verständnis und sind sicher, dass eine Veranstaltung dadurch eher schöner in Erinnerung bleibt

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich jederzeit an das Sillberghaus Team wenden.

Ihr Sillberghaus Team